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INSTANZENWEG - Der JaCobi-Prozess
Was ganz normale Menschen zu Querulantenwahnsinnigen macht.Letzte Aktualisierung: 26. MÄR 2014
Der, um den es hier geht, hat nicht nur die wichtigsten Rechte entdeckt, die maßgeblich
und entscheidend sind für jeglichen Rechtserfolg. Der dessen Rechtsunfall hier veröffentlicht ist,
hat es 2013 auch geschafft, den Begriff "Querulantenwahn" aus dem Angebot des mächtigen
Wissenvermittlers Wikipedia zu entfernen. Die Wikipedia-Informationen zum "Querulantenwahn"
waren nur entstanden, um Menschen in eine wissenschaftlich aussehende Zwangsjacke zu stecken
und zum Schweigen zu bringen, die sich gegen Drangsalierungen unseres Rechtssystems wehren.
Wenn Menschen nach Schicksalsschlägen, die Mitmenschen verursacht haben, ihr gesamtes
Hab und Gut bis auf einen lebensnotwendigen Rest verlieren, obwohl Versicherungsgesellschaften
ersatzpflichtig sind, jahrelanger Dauerstress, Folgeschäden und elende Anstrengungen,
wieder ein lebenswertes Dasein führen zu können schlußendlich Freude verschwinden läßt
und sogar die Familie zerstört, kann es mit unserer Demokratie nicht weit her sein.
Hier deshalb eine leicht verständlich Schilderung des Schadensersatzprozess, der sich von
allen anderen veröffentlichten durch Nachvollziehbarkeit, Klarheit und vor allem darin unterscheidet,
daß die Ursachen massenhafter justizieller Fehlleistungen aufgezeigt werden. Bislang schaffte es
leider noch kein Journalist, Rechtsunfälle systematisch zu analysieren, die Kernursachen aufzudecken
und wirksame Abhilfen zu recherchieren und diese der Öffentlichkeit zu vermitteln.
Mit der Veröffentlichung wird nicht nur ein folgenschwerer Justizskandal angeprangert, der in seinen Auswirkungen
auf die Betroffenen schwerer wiegt als Fälle wie der des Gustl Mollath, sondern ein gewaltiges Systemversagen:
Unterstützt von der Südwestpresse, dem SWR Tübingen und dem WDR konnten hochwirksame Entlastungsmöglichkeiten
angeboten werden, die nachweislich schon viele Menschen hätten enorm entlasten können ohne Mehrbelastungen
für unsere Gesellschaft. Leider werden sie bis heute machtvoll verschwiegen und unterdrückt, obwohl sie
mithilfe renommierter Experten entstanden sind und noch nie angegriffen werden konnten ... >> Danke!
Die einzigen bisher bekannt gewordenen öffentlichen Reaktionen von Personen, die sich angegriffen fühlen,
waren Kritik daran, daß der Betroffene und Autor hier über sich selbst als dritte Person berichte. Auch wenn das,
was Sie hier lesen, schon viel Spaltwirkung hatte auf Betroffene, ist Dietmar JaCobi nicht schizophren. Keimender Kern
dieser Publikation war das Manuskript eines Reporters der Stuttgarter Zeitung. Der hatte das nach einem Besuch
zur Kontrolle der im Gespräch übermittelten Informationen geschickt. Es sollte nur noch der Württembergischen
Versicherung vorgelegt werden zu einer Stellungnahme. Der Artikel erschien dann allerdings nie ...
Auch aus einem größeren Artikel im Stern ist nie was geworden. Der war von einem "großen Tier"
der Versicherungswirtschaft angeregt und von einem Stern-Reporter recherchiert worden ...
Dietmar
JaCobi im Spätsommer 2001
Sobald
mehr Journalisten gemerkt haben, daß Wirtschaft,
Politik, Medien und engagiertes Volk zwar viel bewegen,
folglich auch beteiligt sind am Entstehen der Krise,
daß aber Juristen unsere Gesetze machen und
anwenden,
müßte auch den letzten Juristen klar werden,
daß sie was tun müssen,
um nicht weitere Aufforderungen zur Selbstjustiz zu
produzieren.
Denn nur Juristen können mit dem Recht auf Gewalt die
Spielräume
rechtswidriger Interessen so einschränken, daß
sich
mächtiges Unrecht nicht mehr viel erlaubt
...
Faktenverifikation - Bewahrheitung der WahrnehmungenDer hier dargestellte "Rechtsunfall" ist so gut gegen juristische Einwände abgesichert wie kein anderer, weil er sich auf die tiefschürfendste Arbeit im machtvollsten Wissenskomplex aller Zeiten stützen kann (Kommunikation und Recht) und auf Informationen, die frei von Selbsttäuschungen mehrheitskonsensfähigen Tatsachen entsprechen. Alle Informationen können gerichtstauglich nachgewiesen werden. Sie entsprechen den Tatsachen und müssen als wahr erkannt werden von Beurteilern, die sich nach den Maßstäben höchster Richter für menschlich-vernünftiges Handeln richten. Wer Zweifel hat, kann bei entsprechender Interessenlage (z. B. als Gläubiger oder Beschuldigter) entsprechende Nachweise anfordern und eine Verständigungsvereinbarung dazu mit dem Autor treffen, die Verständigungsfehler konsequenziert. Da selbst die dickste Lüge eine bewiesene Wahrheit verdrängt, wenn die Lüge näher liegt und der Verstand sich erst an Tatsachen der Vergangenheit erinnern muß, hier nochmal der Hinweis, daß Dietmar JaCobi erst all diese belastenden Erfahrungen machen und hinterfragen mußte, um Lösungsmöglichkeiten entdecken und entwickeln zu können! Daß ein derart großer Scherbenhaufen, den die Württembergische Versicherung mithilfe der einflußreichsten Macht im Lande unter Ausnutzung von Prozessbetrug durch ihren Anwalt anrichten konnte, nicht so ohne weiteres wieder verschwindet, müßte auch den letzten Skeptiker überzeugen, der sich bisher kaum mit Recht beschäftigt hat und überwiegend gewohnheitsmäßig kommunizierte.Haben Sie wenig Zeit, sollten Sie wenigstens die Zusammenfassung der Ereignisse (ca. 9 Minuten) lesen, damit Sie wissen, was möglich ist, um als Einzelner den Druck aufbauen zu können, der notwendig ist beim Umgang mit Mächtigen. Nur wenn das viele tun, können wir unsere Gesellschaft vor dem Abgrund zu bewahren.
INSTANZENWEG
existiert seit 2005. Davor wurde der Inhalt durch konventionelle
Medien und über Internetplattformen,
die auf das Engagement der Rechtshilfeorganisation Zweite Hilfe e.V.
hingewiesen haben, in unterschiedlichen Varianten
einer breiteren Öffentlichkeit
zugänglich.
Die
geschilderte rechtsstaatliche Ungeheuerlichkeit wurde nach und nach
mit neuen
Erkenntnissen erweitert und die Lesbarkeit juristischer Passagen
verbessert. Wesentliches wurde nie eingeschränkt oder
geändert.
Die hier namentlich Erwähnten haben bis heute geschwiegen. Wer
unseren drei Staatsgewalten eine Stellungnahme abverlangt
zu den hier erhobenen Vorwürfen, bekommt eine Vorstellung davon,
was hinter den Vorhängen machtvoller Instanzen abläuft
und warum ein ÖFFENTLICHES >>
SPEKTAKEL nötig ist, um Verantwortliche zu mehr VerANTWORTung zu
motivieren ...
Insolvenz-Erleichterungen ohne Wertung eigenen bzw. fremden
Verschuldens ermöglichen keine Entlastung für unsere
angeschlagene Gesellschaft, genausowenig wie kriminelles Verhalten
von Juristen, das konsequenzfrei
bleibt.
Wer
glaubt, die Erkenntnisse, die beim Bewältigen des hier in
9|12|4|4|22|7
Minuten geschilderten Martyriums entstanden,
könnten keine Entlastung bringen, weil sie nicht verhindern
konnten, was allen blüht, die in ähnliche Notlagen
geraten,
leistet sich einen weit verbreiteten "chrono-un-logischen
Kurzschluß". Der führt zu vielen Vor- und
Fehlurteilen.
Wer damit Zweifel setzt, läßt außer acht, daß
das hier veröffentlichte Know How auf diesem Leidensweg
entstand,
vorher nicht bekannt war. Solche Vorurteile dienen der generellen
Abwertung anderer und schaffen eine Rechtfertigung dafür,
sich nicht damit beschäftigen zu müssen und dadurch ggf. in
die Situation zu geraten, helfen zu müssen ...
Derlei Denkfehler sind weit verbreitet und werden zunehmend zur
Lieblingsbeschäftigung von Konfliktexperten ...
>>
Ein
Rechtsstaat, der von seinen Bürgern erwartet, daß sie sich
recht und gerecht verhalten, dies auch in seinem
demokratischen Regelwerk deutlich macht, dürfte sich keinen
einzigen Fall leisten, der im Internet kriminelles Verhalten
von Juristen anprangern muß, um andere Bürger vor einer
Justiz zu warnen, die sich nicht mal um Aufklärung
bemüht,
wenn sie auf solche Veröffentlichungen hingewiesen wird.
Genießt sie es, als Unrechtsmacht Bürger zu
paralysieren?
______ Mächtige ergänzen fehlende Informationen durch Einbildungen, die ihnen gefallen,
Ohnmächtige liefern die Gelegenheiten dazu. Was daraus entsteht,
beschäftigt die Welt wie am Fließband mit Mißverständnissen,
Reibungsverlusten, Unzufriedenheit, Frustrationen,
Aggressionen, Reparaturaufwand
und Kompensation.- Ibo Caj -
Zusammenfassung der Ereignisse
Dargestellt sind im Wesentlichen Bemühungen, völlig schuldlos erlittenes Unrecht aus der Welt zu schaffen mithilfe der Justiz als gewaltbefugter Macht, von der die meisten glauben, daß sie sich korrekt verhält und unsere Gesetze respektiert. Andere Bemühungen, z. B. Journalisten wachrütteln und gegen Reaktionen von Juristen darauf ankämpfen, die JaCobis Engagement durch Strafanzeigen und Hausdurchsuchungen torpedierten aber allesamt fehlschlugen, sind hier nicht aufgeführt.
Dietmar JaCobi wurde am 15. Juni 1984 durch ein waghalsiges Überholmanöver eines Porschefahrers schuldlos schwer verletzt und blieb danach durch fehlschlagende medizinische Behandlungen dauergeschädigt. Verschlimmerungen vernichteten zwischen 1992 und 1996 seine wirtschaftliche Existenz, zwei gut eingeführte mittelständische Unternehmen. Der zuständige Haftpflicht-Versicherer, die Württembergische Versicherung AG, leistete außergerichtlich bis Ende 1996 auf Bemühungen von Anwälten lediglich rund 100.000 DM Schadensersatz. An JaCobi wurden in Zeiten ohne "anwaltliche Unterstützung" bis zum Jahr 2000 rund 1,1 Mio. DM gezahlt, überwiegend Vorschüsse in Anerkennung des entstandenen Großschadens.
Als JaCobi sich um weitere qualifizierte Nachweise zum Durchsetzen der restlichen Entschädigung bemühte und mit seinen Rechtskenntnissen versuchte, eine Ersatzexistenz aufzubauen, um andere Geschädigte zu unterstützen, stellte die Württembergische Versicherung ihre Zahlungen ein und zwang JaCobi über ein fehlschlagendes "Verzögerungs-Gutachten" auf den Gerichtsweg. JaCobi's Prozessvertreter sowie der Anwalt, der die Württembergische Versicherung vertrat, nutzten ihre Kompetenz, um eine wahrheitsgemäße Aufklärung des Gerichts zu verhindern. Auch das Gericht war nur an reduzierten Informationen interessiert, um den Fall rasch zu Ende zu bringen. Es ignorierte sogar die Zitatfälschung des gegnerischen Anwalts und akzeptierte damit Prozessbetrug, um einen der beliebten Vergleiche zu erreichen. Vergleiche sind äußerst interessant für die "Rechtswirtschaft", weil sich die Helfer der Rechtswege damit Reklamationen vom Hals halten können. Wer sich mit dem Gegner vergleicht, erkennt auch meist an, was davor schief gelaufen ist. Verursacher werden selten zur Verantwortung gezogen, zumal die wenigsten wissen, daß Juristen nicht das Recht haben, unsere Gesetze auszulegen ...
Bei allen juristischen Bemühungen ging es ausschließlich um Vorteile für die Württembergische Versicherung ohne Rücksicht auf Verluste JaCobi's. Als der sich dagegen wehrte, weil eine Abfindung ihn mit Zukunftsschäden und großen Risiken allein gelassen und nur gering entschädigt hätte, setzten beteiligte Juristen alles daran, seine außergewöhnlichen Anstrengungen scheitern zu lassen. Sie verweigerten ihm das rechtliche Gehör und schließlich sogar die zweite Beiordnung eines Anwalts, nachdem der erste vom Gericht verpflichtete Anwalt nur nach Rechtsprechung arbeiten wollte, nicht nach Gesetzen. Er ließ sich sehr rasch und honorarlos wieder entpflichten, weil JaCobi das nicht akzeptierte. Leider orientieren sich die meisten Juristen lieber an der Rechtsprechung, an den Ergebnissen ihres Schaffens und daraus entstehenden Kommentaren, statt an der Grundlage juristischer Arbeit. Deshalb bleiben vor allem schwer Geschädigte trotz potenter Zahlungspflichtiger auf großen Teilen fremdverschuldeter Schäden sitzen. Werden wichtige Informationen falsch dargestellt oder gar unterschlagen, können Richter nur teilweise Recht gewähren. So entstandene Urteile können zwar juristisch perfekt abgewickelt sein, Betroffene aber auch schon lange vor dem Ziel mit existenzgefährdenden Einbußen alleine lassen. Wer ein Original fotokopiert, danach die Kopie als Vorlage für weitere Kopien nutzt, und immer wieder von der letzten Kopie vervielfältigt, hat irgendwann etwas in der Hand, das dem Original nur noch in der Papiergröße gleicht. Leider arbeiten viele Juristen nicht mal annähernd so präzise wie die allerersten Fotokopierer.
Nach 4 Richtern, die am Landgericht Hechingen mit dem Fall JaCobi befaßt waren, hatte das Oberlandesgericht Stuttgart offensichtlich kein Interesse, sich mit dem kriminellen Verhalten von Kollegen zu beschäftigen. Es lehnte Prozesskostenhilfe ab, schloß weitere Rechtsmittel aus und "empfahl" damit den Weg zum Bundesverfassungsgericht. Ein Gericht, das deutlich zeigt, daß es sich nicht mit einem Fall beschäftigen will, wird auch nicht nach einem Klageerzwingungsverfahren zur Vernunft kommen. Betroffenen nach Jahren juristischer Drangsalierungen auch noch ein solches Prozedere zuzumuten, ist nichts anderes als Psychofolter. Juristen sind nicht da, um beschäftigt zu werden, und Bürger müssen nicht ihre kostbare Lebenszeit verschwenden, um sich von Juristen plagen zu lassen. Dies vor allem dann nicht, wenn sie über viele Jahre hinweg ihre gesamte Freizeit und die Hälfte ihrer Schlafenszeit opfern mußten, wenn der Alptraum Justiz nicht mehr aufhört, wenn soziale Kontakte Betroffener ausradiert werden und die entstandenen Zahlungsschwierigkeiten viele ihrer Beziehungen belasten.
Solche Ereignisketten sind zwangsläufig, weil die wenigsten nicht die Zeit haben, sich mit den tatsächlichen Umständen zu beschäftigen, die meisten nichts von den kriminellen Spielchen der deutschen Justiz wissen und längst akzeptiert haben, daß deutsche Versicherer zu den mächtigsten Geizkrägen der Nation zählen. Da auch die Richter beim Bundesverfassungsgericht schon länger kein Interesse mehr haben, das Scheitern von Rechtswegen zu erhellen und die wahren Ursachen dafür abzustellen, war im Fall JaCobi das Ende der Fahnenstange bald erreicht. Denn der Flut von Anträgen werden die rotgewandeten Hüter unserer Verfassung nur noch Herr, wenn sie die meisten Klagen ohne jegliche Begründung abweisen. Daß sie Betroffene damit im Ungewissen lassen, neuem Unrecht Tür und Tor öffnen und unsere Demokratie durch gewaltige Einschränkung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Dasein übel beschädigen, scheint ihnen gleichgültig zu sein. Jedenfalls praktizieren sie diesen folgenreichen Unfug schon seit 1993, als die damalige Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die jetzt wieder im Bundesministerium der Justiz regiert, den § 93 d BVerfGG installierte und das Bundesverfassungsgericht sich damit sehr viel Arbeit spart. 98% aller Klagen werden abgewiesen!
Mit so viel Unklarheit durch die letzte nationale Instanz ausgestattet, ist dann auch die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte meist überflüssig, denn auch dieses Gericht arbeitet gerne so, als unterstünde es den Weisungen des "Allmächtigen". Richter begründen ihre Rechtshandlungen nur insoweit, daß Betroffene glauben, es gehe alles mit rechten Dingen zu. Auch in Straßbourg werden Klagen von Bürgern ohne jegliche Begründung abgewiesen. Diese diktatorische Attitüde zeigte sich auch im Fall JaCobi nach insgesamt 7 Jahren Instanzenweg, nach langem Hoffen auf Gerechtigkeit. Und diese knallharte Rechtstatsache muß jetzt von den Kontrollorganen unseres Rechtsstaats aufgeräumt werden. Wird sie das nicht, hat JaCobi alles unternommen, was möglich ist. Damit hat er laut Art. 20 Grundgesetz das Recht, seine rechtmäßigen Interessen mit Gewalt durchzusetzen. Diese Gewalt darf nicht nur angemessen sein. Sie muß es. Bei so viel offen gezeigtem juristischem Widerstand könnte er nicht nur ein Loch ins BMJ sprengen. Das wird JaCobi sicherlich nicht tun, auch wenn sogar die Kosten für die Wiedergutmachung seiner Gewaltschäden nach dem Gesetze als Rechtsverfolgungskosten gelten und den eigentlichen Rechtsverletzern zufallen, die sich dann über die Aufteilung streiten könnten.
Da seit 1984 nicht die geringsten Zweifel aufgetaucht sind am Wahrheitsgehalt seiner Informationen und der Rechtsmäßigkeit seiner Ansprüche, JaCobi sehr viel mehr getan hat, als zumutbar war und noch niemand ihm Fehlverhalten vorwerfen konnte, darf die interessierte Öffentlichkeit gespannt sein, was passiert, wenn JaCobi Betroffene mit dem einfachsten und wirksamsten Wissen zum Verwirklichen von Rechtsansprüchen ausstattet. Da mit ein bißchen Hintergrundwissen nur 5 STARKE WORTE zu beachten sind, und sich am 12. Oktober 2011 das FORUM DEUTSCHES RECHT (recht.de) erdreistete, eine Diskussion dazu kurzerhand zu löschen, muß vermutlich erst mit Gewalt so viel Klarheit in die massenhafte Pfuscharbeit unseres Rechtssystem gebracht werden, damit sich was ändert. Nachdem viele schlecht arbeitende Juristen durch die Konsensmaschine Internet überflüssig werden, scheint es unsere Judikatur darauf anzulegen, mit dem Versagen vieler Juristen aus vielen Jahren konfrontiert werden ...
Vielleicht sind aber wenigstens einige rechtzeitig bereit, besser zu arbeiten, damit sie sich nicht jahrzehntelang mit Wiedergutmachungsansprüchen herumärgern müssen. Wer weiß, daß die mit dem Amtshaftungsgesetz eingeschränkte Richterhaftung durch Beugen von Rechten erdrückend groß wird für Richter und sich auch durch clever gemachte Winkelzüge nicht in Luft auflösen kann, hat viele Möglichkeiten, die Arbeit von Richtern zu verbessern. Denn mit entsprechender Kommunikation kann auch der Ohnmächtigste die empfindlichste Schwachstelle der Juristen treffen: Juristen sind nicht legitimiert, die Gesetze des Volkes selbstbefriedigend auszulegen. Es geht ausschließlich um eine zweckorientierte Anwendung! Rechtswissenschaftlich präsentierte Auslegungsmethoden haben kaum Bedeutung, weil sie etwas kompliziert aufblasen, was selbstverständlich ist beim unterschiedlichsten Interessen-Management in allen menschlichen Gesellschaften! Auch die Rechtsvorschriften, mit denen eine rasche, umfassende Rechtsverwirklichung möglich wird, müssen so angewendet werden, daß Gerechtigkeit entsteht ...!
Wer das nicht glaubt, sollte das Bundesministerium der Justiz fragen und dazu auf die Veröffentlichungen der Rechtshilfeorganisation Zweite Hilfe e. V. hinweisen. In ihrer Neujahrsansprache zum Jahr 2013 bekräftigte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, daß das Ziel, Gerechtigkeit zu erreichen, für Gesetzgeber und Justiz oberste Leitlinie des Handelns sei, auch wenn ihre Pressesprecher Journalisten erzählen, Gerechtigkeit sei so unbedeutend, daß der Begriff nicht mal mehr im Grundgesetz auftauche ... - Gerechtigkeit ist inzwischen so prägnant definiert, daß gerechtes Geben und Nehmen sogar berechnet werden kann ... Nachdem Juristen Gerechtigkeit, diesen unendlich wichtigen Zustand, der allein Rechtsfrieden im Wohlstand ermöglicht, nicht mal praktikabel definieren können, müßten zumindest jene, die nicht zu selbstherrlich über allem thronen, wenigstens so viel Interesse zeigen, daß sie sich informieren und darauf reagieren ...
Starke Hoffnungen auf dem InstanzenwegDie Bemühungen von Dietmar JaCobi wurden durch seine analytischen und kommunikativen Fähigkeiten mit erstaunlichen Erfolgen unterstützt. Die halfen nicht nur, seinen Kampf um Schadensersatz ohne psychische Defekte zu überstehen. Sie waren auch so bemerkenswert, daß die Südwestpresse drei fast ganzseitige Brennpunktartikel, zwei Seite-1-Artikel sowie ein Interview mit ihm über Schmerzensgeld und Schadensersatz veröffentlichte und der Südwestrundfunk Tübingen ein Interview mit ihm sendete über die so gefährliche Protokollschwäche der Justiz. Außer diesen Hoffnungsmachern gab es auch noch einen Hinweis des WDR-Fernsehens zur Schmerzensgeldberechnung über die Zweite Hilfe und noch viele weitere "Kraftverstärker" , unter anderem folgende:
1995 - Entdeckung, daß Juristen ein richtungsweisendes Schmerzensgeldurteil des Bundesgerichtshofes falsch ausgelegt und dann in der Fachpresse unzutreffend kritisiert hatten. In diesem Urteil hatte der BGH das deutlich höhere Schmerzensgeld eines Untergerichts zurückgewiesen mit der von vielen falsch verstandenen, unfaßbaren Begründung, man könne der Versichertengemeinschaft keine höheren Schmerzensgelder zumuten. Tatsache war, daß der BGH nur festgestellt hatte, man dürfe Schmerzensgelder nicht willkürlich erhöhen ohne ausreichende Begründungen! Der mit dieser Fehlinterpretation entstandene Irrtum verbarg sich hinter der schwierigen, juristischen Wortakrobatik des BGH-Urteils, wurde nie aufgedeckt und schränkte das Engagement der Juristen für angemessene Schmerzensgelder so ein, daß Deutschland weit unter das Niveau anderer Länder sackte und beim Umgang mit Anspruchstellern sogar menschenverachtende Tendenzen demonstriert, die Erinnerungen an die Kaltblütigkeit der Naziverbrechen wachrufen.
1996 - Der Widerspruch von Juristen, man könne Schmerzen nicht in Geld ausdrücken, obwohl Juristen das ständig tun, wenn sie Schmerzensgelder zusprechen, brachte JaCobi auf eine einfache Möglichkeit, humanitäre Schäden zu beziffern, Grundlage für das von ihm entwickelte "Adäquanz-Kommensurabilitätsverfahren". Mit dem war es erstmals möglich, immaterielle Schäden nachvollziehbar und gerichtstauglich zu begründen und zu berechnen. - Ende 1996 erreichte JaCobi durch drei Telefonate vom zuständigen Haftpflichtversicherer 250.000 DM Vorschuß in drei Teilen, die innerhalb weniger Tage flossen. Dies, nachdem der letzte Anwalt, ein fähiger aus Hamburg, kaum noch Chancen sah und während 18 Monaten Tätigkeit keinerlei finanzielle Entlastungen realisieren konnte.
1997 - Die Württembergische Versicherung erkennt nach entsprechenden Informationen JaCobi's an, daß seine wirtschaftliche Existenz durch Unfallfolgen zerstört worden war. Durch massive Intervention beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen erreicht JaCobi eine Klaglostellung und damit die Zahlung weiterer hoher, außergerichtlicher Vorschüsse. - Es folgten bemerkenswerte Veröffentlichungsangebote wissenschaftlicher Fachzeitschriften: Eines vom damaligen Leiter des Ökonomischen Instituts der Universität Köln, Prof. Dr. Herbert Baum, dem sämtliche Bewertungsverfahren der Welt für humanitäre Schäden bekannt sind, und eines vom damaligen Präsidenten der deutschen Sektion der IASP (Internationale Vereinigung von Schmerzforschern) Prof. Dr. Dr. Manfred Zimmermann. Beide befürworteten das von JaCobi entwickelte Schmerzensgeldbewertungsverfahren, das einfach und nachvollziehbar ist und sich mit interdisziplinären Erkenntnissen deckt.
1998 - JaCobi kann weitere erstaunliche Erfolge ohne anwaltliche Hilfe bei der Regulierung seiner Schäden realisieren. Diese Erfolge signalisieren ihm, daß er auf dem richtigen Weg ist und er mit seinen Erkenntnissen noch vielen anderen Geschädigten helfen kann.
1999 - Bestätigung des Engagements der Zweiten Hilfe durch Medien, aber auch durch viele Betroffene, die er mit seinen Rechtsinformationen entlasten kann.
2000 - Bestätigung der Arbeit JaCobi's durch die renommierte Anwaltskanzlei Hans Buschbell. Der Büroversteher der angesehenen Kanzlei in Düren zeigt großes, dauerhaftes Interesse an seinen Schmerzensgeldberechnungen nach dem neuen Verfahren.
2001 - Verhinderung eines Ausforschungs- und Verzögerungsgutachtens, das vom renommierten Forensiker und Psychiater Prof. Dr. Klaus Förster der Universität Tübingen erstellt werden sollte. Mit diesem Gutachten wurde JaCobi eineinhalb Jahre unnötigerweise hingehalten.
2002 - Über die Vorbereitung und Durchführung des Gütetermins erbrachter Nachweis über mächtige Kooperativen zwischen Anwälten und Richtern. Beide steuern von Anfang an ihre Arbeit so, daß sie Rechtsfälle über rasche Vergleiche erledigen können. Dies geschieht, auch wenn damit Gesetze gebeugt und Bürger zum Übertreten von Gesetzen angestiftet werden. Und es geschieht, wenn Juristen und Gutachter leidgeplagte Menschen in den finanziellen Ruin treiben und dabei zusätzliche Gesundheitsschäden entstehen, weil die mächtigsten Nothelfer unserer Gesellschaft kaum noch für Fehler und Versäumnisse zur Verantwortung gezogen werden. Im Gütetermin, der auschließlich dazu diente, JaCobi zu einem Vergleich zu erpressen, lag der 2. von 3 fast ganzseitigen Brennpunktartikeln der Südwestpresse Ulm "Ein Unfallopfer klagt Versicherungen und Juristen an" vor dem Richter. Doch schien dieses "Druckmittel" die Macher des Rechts mehr zu bewegen, JaCobis Rechtskenntnisse zu mißachten, um ihre bisherigen Gewohnheiten hochzuhalten und vielleicht auch zu verhindern, daß längst abgeschlossene Fälle nochmal aufgekocht werden, die sittenwidrig über Androhung aussichtsloser Rechtswege zustande gekommen waren und Betroffene nie in Frieden lassen.
2003 - Entdeckung des entscheidenden, weitgehend ungenutzten Rechts auf Protokollierung aller mündlichen Kontakte auf dem Rechtsweg. Dessen Mißachtung liefert Betroffene der Allmacht von Anwälten, Gutachtern und Richtern aus. Absicherung dieses Rechts über renommierte Rechtsexperten im Bundesministerium der Justiz mithilfe der Psychoeristik. - Anerkennung der tiefschürfendsten Arbeit über das mächtigste Werkzeug der Welt (Kommunikation) durch Feedbacks intelligenter Menschen. Mit der Verknüpfung seiner Entdeckungen im Rechtssystem entsteht die einfachste und effizienteste Methode zum Bewältigen und Vermeiden von Konflikten. Kommunikations- und Konfliktexperten betrachten sie als bahnbrechend für alle Verständigungsbemühungen und damit prädestiniert für jegliches Interessenmanagement.
2004 - Erbrachte Nachweise über rechtsbeugende Handlungen des Landgerichts Hechingen, mit denen das Ziel verfolgt wurde, JaCobi's Engagement als zwecklos darzustellen und seinen Rechtsweg durch einen "blinden Schwertstreich" zu beenden.
2005 - Erbrachte Nachweise über die rechtsbeugende Schlußhandlung des Landgerichts Hechingen und rechtsbeugende Handlungen der Rechtsmittelgerichte. - Aufdeckung der Aushebelung unserer Demokratie durch ein im Jahre 1993 installiertes Gesetz, das den Richtern des Bundesverfassungsgerichts erlaubt, Klagen ohne Begründung abzuweisen. Mit diesem Gesetz werden Ignoranz und Machtmissbrauch sämtlicher Vorgerichte, die Probleme von Rechtsuchenden mit der Justiz nicht ernst nehmen, scheinbar "legalisiert", in jedem Falle aber unangreifbar.
2006 - Entdeckung einer revolutionären Erkenntnis für die Konfliktforschung: Sämtliche zwischenmenschlichen Probleme und Konflikte werden von einem einzigen, banalen Verständigungshandicap ausgelöst und unterstützt, das die beiden wichtigsten Funktionselemente jeglicher Kommunikation stört und die meisten menschlichen Aktivitäten mit Mißverständnissen und Reibungsverlusten belastet.
2007 - Bestätigung dieser revolutionären Entdeckung durch renommierte Kommunikations- und Konfliktexperten. - Entwicklung von Kognitionskonzepten für das Interessen- und Konfliktmanagement. Vorbereitung von Anwendungen dazu, die sich wegen raffinierter Ignoranzmechanismen und Machtwissen-Verteidigungsstrategien sehr zeitaufwändig gestalten.
2008 - Erfolgreiche Bearbeitung von Schwerstkonflikten, bei denen Betroffene teilweise bis zu 15 Jahren von Versicherungsgesellschaften, Gutachtern und Juristen geplagt wurden und kaum noch Hoffnung hatten. In jedem Falle ist rasche Entlastung durch Aufklärung und Zuordnung von Fehlern und Versäumnissen möglich und die Schaffung einer verläßlichen Grundlage zur Selbstjustiz, falls sich die allein zuständige und hoheitlich verpflichtete Justiz weigert, der Wahrheit und der Gerechtigkeit Geltung zu verschaffen und damit um Ausübung des Rechtes auf Gewalt lt. Art. 20 GG bittet.
2009 - Erfolgreiches Engagement für Großschadensfälle, deren abschließende Erledigung nur noch durch Willkür und Machtmißbrauch verzögert werden. Mehrere Kurzinterviews, die der Südwestrundfunk zum Themenbereich "Konfliktvermeidung, Konfliktbewältigung" sendete. Nachdem sich JaCobi mit der Nutzung der wohl raffiniert verstecktesten Ursache menschlichen Versagens beschäftigt (meist sind andere Schuld, wenn was schief läuft ...!), zunächst jeder sich selbst der beste Lebensratgeber ist und Hilfe darüber hinaus hauptsächlich von Psychologen oder Anwälten kommt (wenn überhaupt), dauern seine Bemühungen nach jahrelanger ehrenamtlicher Unterstützung von Schwerstkonflikten zum Sammeln von Anerkennungsbeweisen und nach radikaler Erschöpfung seiner finanziellen Ressourcen unter Fortbestehen der Überlastung seines eigenen Schadens verständlicherweise etwas länger als der Start einer Currywurstbude.
Rückschläge und aktuelle Entwicklung
Im Juni 2008 richtete das Jahrhunderthochwasser aus dem Killertal im Büro JaCobis einen Schaden von rund 50.000 Euro an. Die Rettung wichtiger Akten hielt JaCobi ein Vierteljahr in Atem. Im Jahr 2010 sollten sich höhere Diener unseres Rechtsstaates mit dem Fall JaCobi und einer Möglichkeit befassen, die entstandenen Schäden mit oder ohne öffentliche Anteilnahme aus der Welt zu schaffen. Leider erlitt Dietmar JaCobi Ende März als Radfahrer einen weiteren schweren Verkehrsunfall, bei dem das rechte obere Drittel seines Körpers zertrümmert und sein rechtes Gleichgewichtsorgan und sein rechtes Gehör ausgeschaltet wurde. Daß der Unfallbeteiligte der Sohn einer Mitarbeiterin der Hechinger Justiz ist, war sicherlich Zufall. Kein Zufall war, daß der junge Kraftfahrer, der mit massiven Konsequenzen für sein Autofahrerleben hätte rechnen müssen, sofern ihn eine Mitschuld trifft, mit Unterstützung eines Zeugen behauptete, er habe vorschriftsmäßig an der Haltelinie gewartet, als JaCobi beim Abbiegen von der vorfahrtsberechtigten Hauptstraße auf seinen Benz auffuhr. Damit wurde der blutüberstömt, bewußtlos auf der Straße liegende, ansonsten motorisch fitte, seit 40 Jahren ohne Unfallverschulden aktive Vielkraftfahrer und seit 1984 alkoholfreie, äußerst auf Vorsicht bedachte Konfliktmanager und Rechtsjournalist zu einem Kamikaze-Radler. Und da Autofahrer oft sogar Motorradfahrer übersehen, weil sie eher größere Objekte warhnehmen und ihre Sicht eingeschränkt ist, wurden mit diesem juristisch sicheren Ausschluß der fast zwangsläufigen Mitschuld auch die Autocrasherfahrungen der meisten Zweiradfahrer zu Märchen. Allerdings hatte seine mit Rechtsfällen erfahrene Mutter einer anderen Zeugin Informationen übermittelt, die die abenteuerliche Wahrnehmung des wahren Unfallverursachers entkräften ... Daß die Hechinger Polizei keinen Kontakt mit dem Unfallopfer aufnahm, um dessen Sicht des Ablaufs zu erfahren und Justiz seither zeigt, worunter schon viele Menschen leiden mußten, ist auch kein Zufall. In diesem Gerichtsstandort hatte die Anwaltschaft Jahre lang vergeblich versucht, einem Landgericht-Richter die Verantwortung zu entziehen. Der hätte als Putzmann dem deutschen Volke bessere Dienste geleistet als den Wirtschaftsunternehmen der Region, die auf die Erledigung ihrer Fälle warteten, während das Dienstzimmer des Richters mit unerledigten Akten zuwuchs. Sehr wahrscheinlich wird Justiz Hechingen nach dem Spektakel >> SOCKENLAWINE, das JaCobi seit Anfang 2011 vorbereitet, ein wenig anders erscheinen im Lichte der Öffentlichkeit ...
Eine Judikatur, die ihre Kompetenz und das Vertrauen von Bürgern und Journalisten mißbraucht,
und sich nicht mal um Reklamationen kümmert, die auf öffentlich angeprangertem,
kriminellem Verhalten beteiligter Juristen beruhen, dient offensichtlich
nur der eigenen Unterhaltung und darf in einem humanitären
Rechtsstaat keinerlei Verantwortung mehr tragen,
nachdem Juristen erstaunlich effektiven
Gruppenschutz praktizieren.______
Erledigt man Aufgaben mit Sorgfalt und Vergnügen, erspart man anderen Probleme
und sich selbst, Erledigtes mit Mißvergnügen
zu wiederholen.
- Ibo Caj -
Umstände der ursächlichen Rechtsverletzung
Am 15. Juni 1984 erlitt Dietmar JaCobi schuldlos einen schweren Verkehrsunfall, als er durch das Killertal am Fuße der Schwäbischen Alb zum Mittagessen nach Hause fuhr. Beim Frontalaufprall, den ein Raser mit einem Porsche beim Überholen mehrerer Fahrzeuge in einer langgezogenen Rechtskurve (!) zwischen Killer und Jungingen verursachte und JaCobi's Volvo gute 10 Meter durch die Luft schleuderte, wurde sein linker Oberschenkel zertrümmert. JaCobi verlor nicht das Bewusstsein, war im Fahrzeug eingeklemmt und stand unter dem Stress der Gefahr des Verbrennens. Erst die dritte Feuerwehr schaffte es nach einer halben Stunde, ihn aus dem Autowrack zu schneiden. Durch lebensgefährliche Blutverluste, die nach 40 Bluttransfusionen erst in letzter Minute durch Einfliegen eines Spezialmedikaments gestoppt werden konnten, entwickelte sich eine Schocklunge, die eine 7 Tage dauernde künstliche Beatmung notwendig machte. Obwohl er als sportlicher Nichtraucher grössere Überlebenschancen hatte, mußten die Familienangehörigen jederzeit mit seinem Ableben rechnen. Der Intensivbehandlung schloß sich ein 5 Monate dauernder Aufenthalt im Kreiskrankenhaus Hechingen an, bei dem JaCobi auch mehrmals miterleben mußte, wie andere Menschen starben.
Es folgten weitere Krankenhausaufenthalte mit jahrelangen Therapien. Die Folgeschäden des ursächlichen Ereignisses lagen im Risikobereich medizinischer Versorgung und waren nicht Behandlungsfehlern zuzuschreiben. Alle von Ärzten, Therapeuten und Gutachtern erhobenen Befunde, darunter auch ein viele Jahre lang lebensbedrohlicher Organschaden, sind eindeutig als Unfallursachen festgestellt und wurden bis zur ersten Anrufung eines Gerichts 17 Jahre nach dem Unfall nie von der ersatzpflichtigen Versicherung oder sonstwem bestritten! Durchschnittlich liegt seit 1984 durchgängig eine Arbeitsbehinderung von 50 - 100 % vor, abhängig vom Zusammenwirken der Schäden und damit verbundener Stressbelastungen. Auch das wurde von sämtlichen Ärzten fortlaufend immer wieder bestätigt, nachdem es zuvor von der ersatzpflichtigen Versicherungsgesellschaft durch übliches "Bestreiten mit Nichtwissen" angezweifelt, aber danach relativ rasch durch "Erhellung mit Beweisen" anerkannt wurde. Seit 2001 leistet ein privater Lebensversicherer aufgrund der Unfallfolgen eine Berufsunfähigkeitsrente, die allerdings nach unfallbedingt zu geringen Prämienzahlungen so klein ausfällt, daß damit nicht mal die erforderliche medizinische Versorgung der Unfallfolgen gedeckt werden kann.
Zum Zeitpunkt des Unfalls war Dietmar JaCobi 32 Jahre alt, leitete als Gesellschafter-Geschäftsführer einen Großflächenreproduktionsbetrieb. Sein Unternehmen, die Firma ADDIRO SCHABLONEN GMBH, stellte Druckwerkzeuge für Textil- und Papierdruck her und beschäftigte damals 8 Mitarbeiter. Ein halbes Jahr vor dem Unfall hatte er eine Werbeagentur gegründet, um sich beruflich diesem Metier zuzuwenden und das erste Unternehmen nach Installation eines Diversifikationsproduktes den beiden Mitgründern zu überlassen. Beide Unternehmen wurden dann allerdings durch den Unfall, damit verbundene Ausfälle und Unfallfolgen so schwer geschädigt, daß das erste am Ende seines 8-monatigen Ausfalls JaCobi's nach dem Unfall beinahe konkursreif war. Wegen der hochwertigen Spezialisierung der Firmenerzeugnisse mit qualifizierten Dienstleistungen und Produkten, die von Spitzendruckern Europas geschätzt wurden, sowie der Nichtvorhersehbarkeit der Ausfallbelastungen, konnte keine Ersatzkraft eingestellt werden. Seine damals frisch gegründete Werbeagentur konnte nach unfallbedingtem Verlust des ersten grossen Auftrages und intensiven Konsolidierungsbemühungen für das erste Unternehmen erst im Jahre 1987 erneut gestartet werden. Beide Unternehmungen expandierten, bis Spätfolgen des Unfalles im Jahre 1992 JaCobi erneut und unerwartet vier Jahre lang arbeitsunfähig machten. Dadurch wurden JaCobis Einnahmequellen dann so stark geschädigt, daß alle Mitarbeiter entlassen werden mussten. Durch Kompensation mit Privatvermögen wurden Konkurse verhindert. Die Württembergische Versicherung erkannte nach Vorlage entsprechender Beweise auch diese Spätschäden unstreitig als Unfallfolge an, sicherte umfassende Entschädigung schriftlich zu, bestätigte auch den Zusammenbruch beider Unternehmen als Unfallfolge und leistete entsprechende Vorschussleistungen, auch regelmäßige zum Kompensieren entgangener Verdienste. Aufgrund der umfassenden, authentischen Informationen JaCobi's sah sie keine Möglichkeiten, diese Tatsachen in Zweifel zu ziehen.
Außergerichtliche Schadensregulierung
Die zahlungspflichtige Versicherungsgesellschaft hatte während der gesamten außergerichtlichen Schadensregulierung ihre volle Eintrittspflicht immerwieder bestätigt. Sie leistete zwischen 1984 und 1996 an JaCobis Rechtsanwälte (RA Dr. Grob, Reutlingen - RA Dr. Probst, Lohr am Main - RA Dr. Neinhaus, Hechingen - RA Mörschel, Hechingen - Dr. Weitbrecht, Hamburg) insgesamt rund 170.000 DM Schadensersatz und an JaCobi selbst in Zeiten ohne Anwalt rund 640.000 DM. Nach Anerkennung der Zerstörung seiner wirtschaftlichen Existenz durch Spätfolgen des Unfalles, die ebenfalls ohne anwaltliches Engagement zustandegekommen war, bezahlte der "Fels in der Brandung" ab 1997 Verdienstausfall-Vorschüsse in Höhe von 10.000 DM monatlich sowie weitere Schäden, beispielsweise ein Kraftfahrzeug als Ersatz für den durch Firmenverlust entgangenen Dienstwagen. Den konnte JaCobi dann zwischen 1996 und 2001 für rund 1.000 Fahrten zu Ärzten und Therapeuten zur Behandlung seiner Unfallfolgen nutzen.
Als JaCobi mit der verbliebenen geringen Arbeitsfähigkeit von oft weniger als 10% weitere Schadensnachweise vorbereitete und er versuchte, mit dem inzwischen erworbenen Wissen eine Ersatzexistenz als Schmerzensgeld-Gutachter aufzubauen, vermutete der für JaCobi's Schadensregulierung zuständige Leiter der Abteilung Großschaden Elmar Schwintjes kurzerhand völlige Genesung und stellte die monatlichen Lebensunterhaltsvorschüsse ein. Mit teilweise absurden Einwänden wurden immer aufwändigere Beweise verlangt, während JaCobi gleichzeitig finanziell ausgeblutet wurde. Das geschah im Bewußtsein, daß JaCobi mittellos war und nach 5 mangelhaft tätigen Anwälten nur schwer einen neuen findet, der sich qualifiziert um seine restlichen und laufend weiter entstehenden Schadenseratzansprüche kümmert.
Abteilungsleiter Schwintjes erzwang durch Verweigerung zustehender Zahlungen ein Gutachten, das während der Wartezeit von mehr als eineinhalb Jahren JaCobi's Altersversorgung aufzehrte und sich als reine Verzögerungsmaßnahme entpuppte. Schon für das Auswählen und Vorschlagen des Gutachters benötigten die mit solchen Bemühungen versierten Mitarbeiter 6 Monate! Die Württembergische Versicherung AG wäre verpflichtet gewesen, in dieser Zeit weiterhin Lebensunterhalt zu zahlen, weil sie auch bei völliger Genesung JaCobis für den Aufbau einer Ersatzexistenz und jeglichen Aufwand im Zusammenhang mit seinen Bemühungen um Schadensersatz bezahlen muß. Daß sie zu allem hin auch noch einen fachlich nicht zuständigen Gutachter aus dem Bereich der Forensik / Psychiatrie ausgewählt hatte, bestätigte die Vermutung, daß nur eine Begehrensneurose unterstellt werden sollte, um damit weiteren Klärungsbedarf zu erzeugen. Da sich viele Rechtsanwälte mit absurden Unterstellungen beschäftigen lassen, blieb JaCobi nur noch der Gerichtsweg als einzige Möglichkeit, seine Ansprüche geltend zu machen.
Obwohl JaCobi als Alleinverdiener ohne Einkünfte 1999 bereits kreditunwürdig war, erhielt er von seiner Hausbank, der Kreissparkasse Hechingen, aufgrund seiner Integrität und Zuverlässigkeit noch großzügig bemessene Überbrückungskredite. Die ermöglichten ihm und seiner Familie bis Ende 2000 ein Leben ohne existentielle Belastungen zu führen und weiterhin zu versuchen, den Restschaden geltend und seine Ersatzexistenz als Schmerzensgeldgutachter bekannt zu machen. Nach dem Scheitern des Verzögerungsgutachtens Anfang März 2001 (Prof. Dr. Förster, Tübingen) wurde die Familie JaCobi zahlungsunfähig, erhielt aber keine Sozialhilfe, weil noch genügend Grundbesitz vorhanden war. Da sich damit kein Kühlschrank füllen lässt und der Immobilienmarkt damals so am Boden war, daß man nur mit großen Verlusten verkaufen konnte, war die Familie JaCobi gezwungen, unter dem Existenzminimum zu leben und mußte phasenweise sogar die Grundsicherung (Ernährung, Krankenversicherung) durch Bettelaktionen bei Freunden und Verwandten sicherstellen. Daß in dieser schweren Zeit nach einem Hinweis des WDR-Fernsehens auch Schecks von Rechtsanwälten kamen, die sich auf Drängen ihrer Mandanten für JaCobi's Schmerzensgeld-Berechnungsverfahren interessierten, half auch den 3 Kindern der Familie (damals 13, 11 und 9 Jahre alt), die Zahlungsunfähigkeit mit vielfältigen Konflikten, Einbußen und Lebensqualitätsverlusten als vorübergehende Belastung zu ertragen.
Bemühungen der Gerichte
Ende 2000 hatte sich nach aufwendigen Recherchen ein Kontakt angebahnt zum Rechtsanwalt Hans Buschbell, einem der lt. Focus besten Verkehrsrechtsanwälte Deutschlands, der sich auch als Fachautor für Versicherungsrecht einen Namen gemacht hatte. Seine Anwaltskanzlei war zuvor auf das Schmerzensgeld-Internet-Engagement des Vereins Zweite Hilfe aufmerksam geworden und wollte die Kenntnisse JaCobi's als Schmerzensgeld-Gutachter nutzen. Am 25. Juli 2001 reichte RA Buschbell beim Landgericht Hechingen (Aktenzeichen 2 O 314/01) Teilklage ein gegen die Württembergische Versicherung, um JaCobi's belastende Zahlungsunfähigkeit mit einer Kette frustrierender Folgen zu beenden. Dem Topanwalt lag eine Schadensaufstellung vor, die schon damals das vom Gesetzgeber zugesagte nominale Haftungsvolumen in Höhe von 7,5 Millionen DM überschritt.
Die Württembergische Versicherung AG reagierte am 22. August 2001 mit einer Widerklage, die nach irreführender Auskunft Buschbells angeblich eine Gesamtklage mit detaillierter Angabe aller Schadenspositionen und Nachweise notwendig machte. Eingereicht wurde diese in aller Eile unter ungeheurem Stress gefertigte Gesamtklage dann am 23. November 2001 durch den Rechtsanwalt Buschbell gegen den Willen JaCobis, weil sie stark reduzierte Schadensersatzbeträge enthielt und JaCobis Ansprüche auf insgesamt 1,6 Mio. DM bezifferte. JaCobi hatte zum Zusammenstellen der notwendigen Schadendetails nicht mal 2 Wochen Zeit gehabt und war gezwungen, in dieser Zeit 20 Stunden täglich an der Bezifferung der Schäden zu arbeiten. Eine Fristverlängerung wurde von RA Buschbell als aussichtslos abgelehnt und auf mehrfache Bitten um Erklärungen nie begründet. Allein die Hochrechnung des Verdienstschadens aufgrund erreichter und vorschußweise anerkannter Umstände überstieg den Gesamtklagewert bei weitem. Einzige Begründung des erfahrenen Anwalts für seine erstaunlichen, eigenmächtigen Reduzierungen war, daß man Richter nicht neidisch machen dürfe, als ginge es um die Auszahlung eines Lotteriegewinnes aus dem Budget der Justiz. Das zuständige Gesetz garantierte Versetzung in den Stand ohne Schadensereignis und zurechenbare Folgen und damit Verteilung auch großer Schäden auf die Schultern vieler Versicherungsprämienzahler!
Bei der gerichtlichen Verfolgung der Schadensersatzansprüche zeigten dann alle beteiligten Anwälte und Richter kein anderes Interesse, als einen raschen Vergleich herbeizuführen. Dies gelingt in der Regel damit, daß man Anspruchstellern das rechtliche Gehör verweigert und den damit mangelhaften Tatsachenvortrag nutzt um einen beschwerlichen Rechtsweg mit enttäuschendem Urteil in Aussicht stellt. JaCobis Informationen wurden ständig missachtet, während die Behauptungen des Prozessvertreters Dr. Wolfgang Heeb (Rechtsanwalt und Notar der damals 12-köpfigen Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Schelling & Partner), der sich für die Württembergische Versicherung AG engagierte, sowie der weiteren beteiligten Juristen ohne Nachprüfung Gewicht bekamen. Dies, obwohl der Vortrag des gegnerischen Anwalts in allen wesentlichen Punkten den Tatsachen widersprach, die bereits schriftlich und durch umfangreiche Zahlungen anerkannt waren.
Extrem belastend war, daß die zur Hilfe verpflichteten Juristen dabei ständig davon ausgingen, JaCobi würde sich rechtlich nicht auskennen. JaCobis Wissen war aufgrund sorgfältiger Recherchen entstanden. Seine Rechtskenntnisse deckten sich mit dem Wissen renommierter Rechtsexperten, stimmten mit den Gesetzen überein und konnten nicht mal ansatzweise mit allgemeingültigen Denk-, Rechts- und Erfahrungssätzen oder verständig lebensnaher Betrachtungsweise in Zweifel gezogen werden. Daß der Notar und Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Heeb zur Unterstützung seiner Widerklage sogar ein Zitat gefälscht und eine rechtsrelevante Textpassage in der Schadenskorrespondenz geltend gemacht hatte, die defakto nicht exististierte, gelangte trotz grosser Bemühungen JaCobis genausowenig in die Gerichtsakte wie entscheidende Beweise für JaCobis Arbeitsunfähigkeit, die einer seiner behandelnden Ärzte versehentlich in seinem Gutachten vergessen, dann aber nachgereicht hatte.
Als sich JaCobi gegen den Usus wehrte, Rechtsstreite rasch und reklamationsfrei durch rechtswidrig aufgezwungene Vergleiche zu beenden, unter dem schon viele Geschädigte gelitten haben, wurden den offensichtlich falschen Informationen der Gegenseite mehr Wahrheitsgehalt beigemessen als den durch Ärzte und Gutachter lückenlos belegten Tatsachen JaCobi's. Der Prozessvertreter der Württembergischen Versicherung hatte die Forderungen des Anwalts Buschbell mit einem frei erfundenen Märchen über das Leben JaCobis bestritten, das sich in allen Punkten problemlos widerlegen ließ durch noch nachweisbare oder bereits bewiesene Tatsachen.
Da die Widerklage sogar mit dem bereits erwähnten Zitatbetrug begründet worden war, hätte man das Kartenhaus des Märchenerzählers Heeb durch Prüfung der Dokumente zusammenfallen lassen können! Dennoch versuchte Richter Mehl im Gütetermin vom 15. Mai 2002 auch noch, JaCobi durch Anstiftung zur Steuerhinterziehung (Anhebung des steuerfreien Schmerzensgeldes bei Reduzierung des steuerpflichtigen Verdienstausfalls) einen Vergleich in Höhe von 800.000 DM aufzunötigen. Dieser Erpressungsversuch war der vorläufige Abschluß unglaublicher Vorgänge, die eigentlich das Einschreiten von Staatsanwälten erforderlich machten. Aber auch dieser Versuch, die zunehmenden Belastungen mit einer Strafanzeige abzuwenden, um Wirtschaftsverbrechen im großen Stil in Verbindung mit niederträchtigen Menschenrechtsverletzungen gegen Unfallopfer zu ahnden und durch Strafverfolgung einzudämmen, wurde von Juristen vereitelt. Staatsanwälten scheint es mehr Spaß zu machen, in Sexualdelikten herumzubohren als in Fehlleistungen von Juristenkollegen ... Ein Klageerzwingungsverfahren hielt JaCobi nach all seinen Justizerfahrungen für aussichtslos und schon aus zeitlichen Nöten nicht leistbar.
JaCobi lehnte den Vergleich im Gütetermin trotz grosser finanzieller Not ab, weil er wegen des entstandenen Schuldenberges keinerlei Entlastung für ihn und seine Familie gebracht hätte. Da der Prozess damit weiterging und sein Anwalt unnötigerweise einen Beweisbeschluss beantragt hatte, wurde am 5. Juli 2002 ein sachlich unrichtiger und unnötiger Beweisbeschluß gefaßt. Der verlangte von einem Orthopäden, einen Zusammenhang zwischen psychosomatischen Schäden und dem Unfallereignis zu überprüfen und den Grad einer noch bestehenden Arbeitsunfähigkeit festzustellen, die mehr dem internistischen Bereich zuzuordnen war. Unnötig war das alles, weil Arbeitsunfähigkeit mehrfach und dauerhaft festgestellt war und eine genaue prozentuale, gutachterliche Festlegung irrelevant war anbetracht der Tatsache, daß sich JaCobi in möglichen Arbeitszeiten ausschließlich um Schadensregulierung und dem Aufbau einer Ersatzexistenz kümmerte. Beide Tätigkeiten waren zurechenbare Folge der Schadensbeseitigung und damit voll ersatzpflichtig. Allerdings hatten sie beim üblichen Kuhhandel um Entschädigungen in anderen Fällen bisher kaum eine Rolle gespielt. Was ein Leben mit Unfall von einem Leben ohne Unfall unterscheidet, wird branchenüblich meist nur mit vagen Vorstellungen "geschätzt". Würden Anwälte ein möglichst genaues Bild vom Leben ohne Schaden zeichnen, ließen sich viele belastende Fehleinschätzungen vermeiden ...
Bis zum Schluß des Gerichtswegs wurde JaCobi verwehrt, Unwahrheiten, Unterstellungen und irreführende Schlußfolgerungen durch Nachweise zu entkräften, die ohne Anhaltspunkte oder Beweise in den Prozess eingebracht worden waren. Dieser äußerst belastende Umstand war auf den Anwaltszwang zurückzuführen, der nur Anwälten erlaubt, Richter zu informieren. Mitteilungen Betroffener, die nicht über den Anwalt ans Gericht gelangen, gelten als nicht mitgeteilt. Erst am 8. September 2004 erfuhr deshalb das Gericht in einer weiteren Verhandlung, daß der im Juli 2002 ausgewählte Gutachter gar keine Gerichtsgutachten anfertigt und auch noch nie für Gerichte gearbeitet hat. Das Landgericht Hechingen präzisierte und ergänzte darauf seinen Beweisbeschluß vom Juli 2002, ohne sich für diese gewaltige Verzögerung zu entschuldigen, und beauftragte am 20. November 2004 den Oberarzt einer Orthopädischen Klinik und Polyklinik in München. Damit folgte es der Vermutung der Württembergischen Versicherung, bei JaCobi könne eine anlagebedingte Fehlentwicklung vorliegen, die ihn hartnäckig um Schadensersatz kämpfen lasse ... Aber selbst wenn nach all den Belastungen inzwischen eine ausgeprägte Psychose vorliegen würde, wäre dies kein Grund, daß die Württembergische Versicherung zustehenden Schadensersatz verweigert, weil auch solche Folgen durch zügige, korrekte Schadensregulierung verhindert werden, JaCobi sich bis dato keine Fehler oder unnötigen Aufwand geleistet hat und auch Menschen mit völlig kaputtem Hirn und einem Stammbaum mit lauter Querulanten ein Recht auf vollständige Entschädigung haben.
Insgesamt wurde mithilfe des Anwaltszwanges vier Jahre lang verhindert, daß JaCobi die zuständigen Richter der Wahrheit entsprechend aufklärt und er als Geschädigter so gestellt wird, wie das vertraglich und gesetzlich zugesichert ist. Die Anstrengungen beteiligter Juristen dazu reichten von Mißachtung seiner Informationen, Beiordnung eines Anwalts, der nicht nach den Gesetzen, sondern ausschließlich nach Rechtsprechung arbeiten wollte, über Nichtbeiordnung eines weiteren Anwalts, Anstiftung zur Steuerhinterziehung, Nötigung, unterlassene Hilfe bis hin zur Verweigerung eines entlastenden Teilurteils, Abweisung von Richterablehnungen, rechtswidrigen Protokollmanipulationen und Versäumnisurteilen im Bewußsein, einen der üblichen Erpressungsversuche reicher Versicherungsgesellschaften zu unterstützen und damit ähnliche Prozesserledigung in vielen anderen Fällen zu bestätigen. Da das Verhalten der von JaCobi eingeschalteten Notanwältin Birgit Ocker kurz vor der letzten Verhandlung ohne ersichtlichen Grund in gegnerische Ignoranz umschlug, dürfte sich das Landgericht Hechingen sogar eine Unterdrucksetzung geleistet haben, wie sie nach Aussagen von Rechtsanwälten immerwieder vorkommt, wenn Anwälte Richtern klarmachen, daß sie sich dem Gesetz zu unterwerfen haben.
Was auf dem Instanzenweg geschah, war letztlich eine Bestrafung dafür, daß JaCobi sich gegen übliche, rechtswidrige Handlungen der Justiz wehrte um zu erreichen, was selbstverständlich wäre. Hinter diesem Problem steht eine jahrzehntelange Fehlentwicklung der Schadensersatz-Rechtsprechung, die in vielen Fällen Geschädigte zugunsten der Schadensverursacher belastete. Da JaCobis Schäden zu groß waren und die finanziellen Unfallfolgen inzwischen auch seine Altersversorgung ausradiert hatten, blieb ihm nichts anderes übrig, als alles zu versuchen, was möglich war. Dabei mußte er sogar gegen seine Gesundheit arbeiten, um nicht ins Sozialhilfemilieu abzurutschen. Mit dem Urteil des Landgerichts vom 27. Mai 2005 (Vorsitzender Einzelrichter Gerhard Dett), das unter rechtswidrigen und sogar kriminellen Umständen nach Tätigkeit von insgesamt vier Richtern zustandekam, wurden dann aber JaCobis gesamte Ansprüche für die Vergangenheit abgewiesen und Schäden für die Zukunft nur in begrenztem Umfang festgestellt, obwohl die ihm verbleibenden Schäden gravierend sind, ausreichend nachgewiesen wurden und nur durch irreführende, frei erfundene substanzlose Behauptungen des Prozessvertreters der Württembergischen Versicherung AG angegriffen waren.
Das um Urteilskorrektur angerufene Oberlandesgericht Stuttgart lastete dann nach Zugeständnis einer Fristverlängerung für die Berufung mit Beschluss vom 20. Juli 2005 (Aktenzeichen 7 U 119/05) die beklagten Fehler des Landgerichts JaCobi an, verweigerte Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts und schloss eine Rechtsbeschwerde aus. Dies alles, ohne JaCobi's Informationen über die kaum faßbaren Vorgänge auf dem bisherigen Instanzenweg zu beachten. Zwar machte diese Berufungsinstanz damit den Weg frei zum Bundesverfassungsgericht, um die Verweigerung des rechtlichen Gehörs als eindeutige Grundrechtsverletzung zu beklagen, doch folgte diese wichtige Rechtsmittelinstitution dann auch nur den Feststellungen der Vorinstanzen und lehnte schliesslich die Beschwerde JaCobis mit Beschluß vom 29. September 2005 ab (Aktenzeichen 1 BvR 2014/05). Daß dies auch ohne Begründung geschah, änderte nichts daran, daß damit der nationale Rechtsweg erschöpft war. Weitere Versuche, nach unseren Gesetzen behandelt zu werden durch Klagen gegen Rechtsanwälte, Gutachter und Richter wegen Rechtsbrüchen und schädigendem Verhalten anzustrengen, waren JaCobi nicht zuzumuten. Seine Gesundheit hatte unter den extremen Belastungen sehr gelitten. Es hatten sich irreparable Stressschäden entwickelt, die weitere Verschlimmerungen ankündigten.
Zu diesem Zeitpunkt war JaCobis gesamtes Vermögen samt Altversorgung bereits durch Unfallfolgen vernichtet. Seine Anstrengungen hatten die Zwangsversteigerung des Zuhauses seiner Familie im Februar 2005 mit anschliessender Zwangsräumung nicht verhindern können. Die medizinische Versorgung war längst nicht mehr im erforderlichen Umfang gewährleistet, um Zustandsverschlechterungen und Schmerzen zu vermeiden. Viele Gläubiger waren in Mitleidenschaft gezogen worden. Einige reagierten mit gerichtlicher Feststellung ihrer Ansprüche. Auch wenn nur wenige JaCobi und seine Familie mit belastenden Zwangsmaßnahmen plagten, hatten die seit Jahren anhaltenden finanziellen Nöte zusätzlich zu den körperlichen Unfallschäden so viele weitere Belastungen ausgelöst, daß JaCobi immerwieder unter chronischen, lebensgefährdenden Schlafdefiziten litt. JaCobi erhoffte sich deshalb vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Korrektur der zugefügten Rechtsverletzungen und reichte am 30. März 2006 Klage in Strasbourg ein. Was sich hier in in einem Satz darstellen läßt, war das Ergebnis monatelanger schwieriger Recherchen, deren Ergebnisse meist mehrfach überprüft werden mussten, sofern sie von Juristen stammten ...
Der Kanzler dieses europäischen Rechtsorgans bestätigte mit Schreiben vom 2. Juni 2006, daß er sich auf Grundlage der von JaCobi vorgelegten Informationen mit dem Fall beschäftigen wird. Am 14. Oktober 2008 erklärte dann der stellvertretende Kanzler, daß die Beschwerde unzulässig sei, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Angeblich erkannte es keinen Anschein einer Verletzung der in der Konvention für Menschenrechte oder ihren Zusatzprotokollen garantierten Rechte und Freiheiten ... Nur mitteilen, daß man nichts erkennen kann, ist eine für Juristen mehr als jämmerliche Begründung, wenn man damit gleichzeitig jede weitere Kommunikation abschneidet und damit auch die internationalen Bemühungen von Juristen um Gerechtigkeit zu einem alles andere als vergnüglichen Schießbudenerlebnis macht. Bei solchen Erlebnissen werden den Bezahlern die Augen verbunden, damit sie nie erfahren, wie weit ihre Anwälte daneben geschossen haben. Erstaunlich, daß sich eine so wichtige Institution, die sich Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben hat, so schäbig aus ihrer Verantwortung schleicht.
Die Ereignisse der Bemühungen von Dietmar JaCobi, nach einem schuldlos erlittenen Verkehrsunfall vom Finanzdienstleister Württembergische Versicherung AG schadlos gestellt zu werden, machen die Allmacht der Juristen deutlich, die sie leider auch schamlos und mit krimineller Energie nutzen, um mächtige Profitinteressen zu protegieren. Eine Macht, die jegliches Bemühen um Darlegung der Wahrheit als Grundlage gerechten Handelns zerschlägt und aufwändige Aufklärungsbemühungen ignoriert, ohne darauf zu reagieren, ist zu mächtig und nach so viel bekanntgewordenen Fällen, die ähnlich abgewickelt wurden, gemeingefährlich.
Die Unfähigkeit unseres Rechtssystems wurde mal Inhaber einer renommierten Anwaltskanzlei auf den Punkt gebracht, der beim ADAC als Vertragsanwalt geführt wird. Obwohl nach Aussagen behandelnder Ärzte und Mitarbeiter einer durch Medizinschaden betroffenen Klinik eindeutiges, gravierendes ärztliches Fehlverhalten vorlag, das nach einem operativen Eingriff zum Tode eines Mädchens geführt hatte, rechnete diese Kanzlei ihre nutzlosen Bemühungen mit folgender Erklärung ab:"Vor Gericht dauern derartige Streitigkeiten mehrere Jahre. Dies ist allein schon durch die lange Bearbeitungszeit der Sachverständigen veranlaßt. In aller Regel entscheiden die zweiten Instanzen anders wie die ersten, so daß es die Versicherung auch auf die zweite Rechtsinstanz ankommen läßt. Bis dahin ist weitere Zeit vergangen. Betroffene haben dann meist jegliche Lust am Prozessieren verloren. Meistens gibt man sich nach so langer Zeit im Wege einer Vergleiches mit einer geringen Entschädigung zufrieden, bei der sogleich eine endgültige Erledigung vereinbart wird. Das scheint für die Versicherung der billigste Weg zu sein. Da die von deutschen Gerichten ausgeurteilten Schmerzensgelder ohnehin gering sind, raten wir, die Last des Verfahrens nicht auf sich zu nehmen."
Der hinter diesem unfaßbaren "Versagerzertifikat" stehende Rechtsanwalt hat der selben Familie, die von diesem Unglück betroffen war, in einem weiteren Schicksalsschlag genausowenig geholfen. Ein vierjähriges Nachbarskind hatte dem Sohn ein Auge zerstört. Der Hechinger Richter hatte wichtige Zeugen ohne Begründung ignoriert und für Recht erkannt, daß die Eltern des als aggressiv bekannten Nachbarkindes nicht haftbar gemacht werden können, obwohl sie es eineinhalb Stunden in aggressiver Stimmung ohne jegliche Aufsicht außerhalb ihrer Wohnung alleine gelassen hatten ... Der Geschädigte hätte rund 4.000 Euro Prozesskosten an das Landgericht Hechingen bezahlen sollen und wäre leer ausgegangen. Nach dem Engagement von Dietmar JaCobi hob das Oberlandesgericht Stuttgart die Entscheidung der Hechinger Justiz auf. Die Württembergische Versicherung, die auch für diesen Fall zuständig war, mußte zahlen.
Juristen können mit ihrem Recht auf's letzte Wort und endgültige Entscheidungen gewaltige Problemberge anrichten. Behaupten sie, der Himmel sei kariert, können sie sich diesen Quatsch von Kollegen über Berufung und Revision bestätigen lassen. Mehr als Ignoranz und Durchwinken ist dafür nicht nötig. Betroffene können das nur verhindern, wenn sie von Anfang an die beiden wichtigsten Rechte beachten, die massgeblich und entscheidend sind für jeglichen Rechtserfolg, und sie jedes kleinste, sich entwickelnde Unrecht im Keim ersticken bzw. unverzüglich korrigieren. Nur so wird das System gezwungen, besser zu arbeiten als bisher. Diese beiden Rechte, die alle mit ein wenig Rechtsbasiswissen im Hinterkopf einfach anwenden können, ermöglichen Rechtsuchenden, ihr Ziel zu erkennen und jeden Schritt dorthin so kurz und sicher wie möglich zu gestalten! Damit können Maßnahmen greifen, die jeden nur denkbaren Versuch, Menschen von ihrem rechten Weg abzubringen, vereiteln ...!
Vorurteile sehr vieler Mitmenschen
Wer damit konfrontiert wird, wie aus jahrelangen Bemühungen um Schadensersatz ein finanzielles Fiasko und dann auch noch eine familiäre Katastrophe wird, neigt nicht dazu, Verständnis aufzubringen für den Betroffenen, der sich so lange gegen Unrecht wehren mußte, um nicht zum Sozialfall zu werden. Die meisten weisen den Leidtragenden kurzerhand eine Mitschuld zu. Schließlich sei ja bekannt, daß Versicherungsgesellschaften als "Geizkrägen der Nation" gelten und Anspruchsteller zermürben. Irgendwann müsse ja jeder merken, daß man keine Chance mehr hat. Die verbleibende Kraft rechtzeitig in lohnendere Projekte stecken statt in eine aussichtslose Schadensregulierung, sei vernünftiger als immer mehr Zeit zu investieren. Was aber, wenn alle, die sich um Wiedergutmachung professionell bemühten, beste Aussichten versprachen? Was, wenn nicht das Geringste dagegen spricht, für einen fremdverschuldeten Schaden vom ersatzpflichtigen Versicherer entschädigt zu werden, dessen Entschädigungstopf durch gesetzlich verordnete Prämien gefüllt ist? Die meisten werden mit diesen Voraussetzungen und Hoffnungen alles versuchen, um wieder ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Wie "schlau" doch Menschen sein können, die von allem kaum etwas wissen. Sehr wahrscheinlich würden sie schon wegen des Bruchteils eines derartigen, existenzvernichtenden Schadens voll in die Eisen steigen, um ihr gutes Recht zu bekommen ...
Seit wann auch sollen Einzelne große Schäden, die ihnen durch andere zugefügt worden sind, selbst tragen, damit die Schultern einer großen Versichertengemeinschaft entlastet werden? Wer kann sich vorstellen, als schwer Geschädigter für ein oft kopfloses Fehlverhalten anderer derart bestraft zu werden, daß die Zukunft aller, die mit dem Betroffenen verbunden sind, von gravierenden Lebensqualitätsverlusten belastet ist? Geht es nur darum, daß sich Versicherte mit ihren Prämienzahlungen möglichst billig eventueller Schadensersatzpflichten entledigen? Wer würde schon aufgeben, wenn viel Aufwand investiert wurde, das Ziel immer näher rückt und sich niemand vorstellen kann, daß das sehr profitabel laufende Räderwerk praktisch kaum Nutzen für die Bezahler produziert? - Versetzt man oberflächlich urteilende Menschen in die Lage, alle Ereignisse chronologisch nachzuvollziehen, schämen sie sich für ihre Vorurteile, weil sie genausowenig wie andere in die Zukunft schauen können. Auch ihnen ist es nicht möglich, durch rigoroses Setzen von Prioritäten aus einem 24-Stunden-Tag einen mit dreifacher Zeitmenge zu machen. Wem wegen Gesundheitsschäden nur noch die Hälfte der Zeit bleibt, von Nothelfern keine Unterstützung bekommt, obwohl die laufend versprochen wird, vieles selbst machen muß und sich zusätzlich laufend gegen weitere dabei entstehende Schäden wehren muß, kann sich kaum noch seines Lebens freuen und der vielen Folgeprozesse erwehren, die daraus zwangsläufig entstehen.
Menschen haben gerne Vorurteile, wenn sie sich nicht die Zeit nehmen und erkennen, was sich tatsächlich ereignet hat. Mit wenigen Informationen ist es kaum möglich, Fakten unter Beachtung des Zeitablaufes zu differenzieren, die immerwieder Hoffnungen machen und zum Durchhalten ermuntern. Sich in vergangene Situationen zurückzuversetzen, um vor längerer Zeit getroffene Entscheidungen objektiv und neutral beurteilen zu können, erfordert das Verdrängen inzwischen stattgefundener Ereignisse. Das ist nur mit kluger Informationsgestaltung möglich, sodaß Vorurteile sehr schnell entstehen und völlig zu Unrecht eine Mitschuld unterstellt wird. Genau dieses "menschlich-unmenschliche" Verhalten macht auch die Arbeit von Richtern oft so aufwändig, daß moderne Juristen der Göttin der Gerechtigkeit eine Augenbinde verpaßten und ihr ein Schwert in die Hand drückten. In früheren Darstellungen hatte Justitia nur einen Ölzweig, eine Waage und konnte sehen. Wem das Schicksal übel mitgespielt hat, rechnet nicht auch noch damit, daß unser demokratisch gemeintes Rechtssystem verrückt spielt und sich als Tollhaus erweist, zumal der Reichtum der deutschen Versicherungswirtschaft sagenhaft ist und Juristen in hohem Masse verpflichtet sind, für Recht und Ordnung zu sorgen. Juristen, die nicht begreifen, daß sie sich mit den dann entstehenden Konflikten überlasten weil sie mit ihrer Vergleichsgier die Spielräume mächtigen Unrechts erweitern, sollten mit weniger verantwortungsvollen Aufgaben beschäftigt werden.
Leute, die in Ämtern, Behörden und Institutionen von anderen mit großen Lebensbelastungen das Selbe erwarten wie von Normalbürgern, fällt es schwer, über ihren Kompetenzbereich hinauszublicken und nachzuvollziehen, daß auch das Setzen von Prioritäten irgendwann ein Ende hat. Würde man sie nur mal ein paar Wochen lang der selben Überlastung aussetzen, die andere ertragen und managen mussten, würden sie sich wegen ihrer Unterstellungen, Ratschläge und Vorurteile schämen. Sie gehen überdies davon aus, alle Rädchen unseres Systems würden hilfreich und perfekt funktionieren. Das Einzige, was wirklich perfekt funktioniert, ist der Vergleich von Äpfeln mit Bananen und sehr viel damit mögliches Versagen ignoranter Zeitgenossen. Weil es Erhebungen über die Auswirkungen administrativer Ignoranz kaum gibt, werden Betroffene erst was bewegen, wenn sie derlei Aussagen dokumentieren und Verantwortliche um Stellungnahme bitten. Da Ignoranten die näheren Umstände kaum kennen und sie kaum beweisen können, was sie meinen und schlußfolgern, sollte man sie mit umfassenden Informationen über die Wirklichkeit fest in ihre Sessel drücken und ihnen Rechtsvorschriften sowie konkrete Stellungnahmen über die Gründe ihres Handelns abverlangen, damit sie sich bei nicht endender Borniertheit Disziplinarverfahren und Schadensersatzklagen gegenübersehen. Hoheitliches Schaffen regelt unser Miteinander und hat großen Anteil an den Mißerfolgen unseres privaten, beruflichen, gesellschaftlichen und geschäftlichen Lebens.
Gefährliche Gesellschaftsproblematik
Die hier geschilderten Ereignisse zeigen, daß "Justitia" blind und menschenverachtend zuschlagen kann und daß es nicht mal trotz verbindlicher Zusage, durch Versicherungsleistungen entschädigt zu werden, bei eindeutiger Rechtslage und zweifelsfreien Beweisen mit größter Anstrengung möglich ist, nach schuldlos erlittenem, existenzvernichtendem Schaden nach Vertrag und Gesetz behandelt zu werden. Vor allem nicht, wenn man bei seinen Bemühungen um Wiedergutmachung Juristen vertraut, sich auf deren Kompetenz verläßt und zu spät beginnt, die Schlüsselrechte anzuwenden, die massgeblich und entscheidend sind für jeglichen Rechtserfolg.
Die Fälle, die der Zweiten Hilfe e. V. bekannt wurden, belegen, daß sich Juristen auch nahezu konsequenzlos wie Tollhäusler verhalten können, wenn jemand ihr unrechtes Handeln nicht akzeptiert. Innerhalb des ersten Tätigkeitsjahres meldeten sich gleich drei Geschädigte, deren Anwälte sich 6-stellige Entschädigungen unter den Nagel gerissen hatten. daß komplette Akten verschwinden, scheint keine Seltenheit zu sein. JaCobi wurde ein Fall angetragen, bei dem ein ganzer Lastwagen voll Ermittlungakten auf Nimmerwiedersehen verschwand, weil sich Staatsdiener verrannt hatten. Was tun, wenn ein Richter so viele Fälle unbearbeitet läßt, daß sein Dienstzimmer über Jahre zuwächst und unbegehbar wird, während Firmen mit Hoffnung auf Entlastung durch die Justiz zusammenbrechen? Was macht eine Mandantin, deren Anwältin ihr nach dem Prozess die Handtasche klaut, um an Akten zu kommen, die sie belasten, und die Polizei Augen und Ohren zudrückt, weil nicht sein kann was nicht sein darf ...? Was, wenn Obrigkeiten versuchen, Justizgeschädigte durch Untersuchungshaft so mürbe zu machen, daß sie eine Teilschuld anerkennen und damit hohe Schadensersatzansprüche an den Staat vereiteln ...?
Wer nicht von Anfang an, schon vor der Auswahl eines Rechtsanwalts, wesentliche Maßnahmen beachtet, die sich aus den beiden wichtigsten Schlüsselrechten für jegliche Rechtsverwirklichung ergeben, und wer nicht ständig im Hinterkopf behält, daß sich das System gegen eine umfassende Schadlosstellung richtet, auch um viele davor mangelhaft bearbeiteten Fälle zu decken, wird den gleichen Leidensweg beschreiten wie viele andere vor und nach Dietmar JaCobi, dem Inititator der Zweiten Hilfe e. V.! Denn nur durch Anwendung der Schlüsselrechte lassen sich nicht wieder gut zu machende Verluste verhindern und das Tun jener kontrollieren, die bei der Verwirklichung von Rechtsansprüchen fachkundig helfen müßten. Wirklich entlasten können sich sogar Menschen, die noch nie was mit der Justiz zu tun hatten. Da die wichtigsten Rechte aber kaum jemand kennt, regt sich Widerstand gegen Unrecht auf Rechtswegen meist viel zu spät und dann in einem Maße, daß Juristen Vergleiche mit Michael Kohlhaas ziehen und aufgebrachte Justizopfer zu Querulanten stempeln, obwohl Juristen die wahren Querulanten sind.
Was Juristen in Deutschland mit unfaßbarer Dummheit, Dreistigkeit und Machtgier in vielen Fällen an Unrecht und Schäden anrichten, steht zunächst mal wie ein Berg da. Und der kann nur von einer übergeordneten Instanz korrigiert werden, die bereit ist, diesem Machtmißbrauch entgegenzutreten. Nachdem es seit langem ein Gesetz gibt, das unterlassene Hilfeleistung bestraft, Juristen mit Betroffenen sogar Geld verdienen und schon allein dadurch zu korrekten Leistungen verpflichtet wären, kann man sich vorstellen, was Frustrationen, die von Juristen verursacht wurden, schon alles angerichtet haben in unserer Gesellschaft. Leider ist auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR, auch European Court of Human Rights genannt) mit unkorrekt bearbeiteten Rechtsfällen so überlastet, daß er Beschwerden ohne Begründung abweist. Er teilt schlichtweg nur mit, kein rechtswidriges Handeln im Sinne seiner Zuständigkeit zu erkennen. Daß er damit neues Unrecht provoziert, weil Betroffene nie konkret erfahren, wer ihren Fall an die Wand gefahren hat, scheint selbst die Juristen dieses angesehenen Hauses nicht zu interessieren.
Auch die Korrekturinstanzen Deutschlands (Oberlandesgerichte, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht) winken Betroffene zu oft nur noch durch. Sie scheinen grundsätzlich zu unterstellen, daß ihre Kollegen korrekt arbeiten. Ihr Verhalten läßt vermuten, daß sie sich gar nicht mehr mit deren Fehlern und Versäumnissen beschäftigen, auch wenn sie ausdrücklich mit präzisen Angaben und Beweisen darum gebeten werden. Versicherer und andere Profitorgane nutzen diese enttäuschende Entwicklung unseres Rechtssystems aus und verschaffen sich über Gerichte mit erzwungenen Vergleichen großzügige Entlastungen von ihren Zahlungspflichten und Wettbewerbsvorteile. Aus diesem Grund unterscheidet sich auch der Geiz der Versicherer untereinander kaum. Gesellschaften, die besser entschädigen würden als andere, gerieten schnell unter Konkurrenzdruck. Ein gemeinsamer Entschädigungstopf fehlt. Der würde den Konkurrenzdruck aus diesem leidvollen Geschäft nehmen. Massenabfertigung kann gefühllos machen. Deutsche Kraftfahrer haben seit Beginn der Massenautomobilisierung bis zum Jahrtausendwechsel so viele Menschen im Strassenverkehr getötet, daß die Opfer und ihre engsten Angehörigen eine Menschenkette um den Äquator bilden könnten. Die Vorstellung, daß ein Düsenjet mit 800 km/h mehr als 48 Stunden lang über deutsche Verkehrsopfer jagen würde, macht sprachlos. Aber auch das damit verbundene Megaschadensvolumen ist kein Grund, Einzelentschädigungen mit aller Gewalt niedrig zu halten und mit Vergleichen den eigentlichen Zweck jeglicher Versicherung auf den Kopf zu stellen, große Schäden Einzelner auf die Schultern einer großen Gemeinschaft zu verteilen. Solange Menschen andere nahezu konsequenlos schädigen dürfen, ist noch genug Geld da. Weniger als 5 % aller Automobilkosten geht an Geschädigte. Ein Witz, da sich Schadensfälle durch effiziente Maßnahmen drastisch reduzieren ließen.
Achtsamkeit und Verantwortung wachsen nicht mit Versicherungsprämien. Ganz im Gegenteil. Die Möglichkeit, sich über Versicherer zu entlasten, macht viele Menschen zu sorglos und rücksichtslos. Grenzenlose Mobilität und Fortschritt ohne Ende lassen immer mehr Ellenbogen entstehen. Der Spass, nach Herzenslust zu saufen und danach bequem mit dem eigenen Vehikel nach Hause zu kommen bzw. mit 1,5 Tonnen hochbeschleunigter Maße in der Gegend herumzurasen, weil man zu doof war, seine Zeit vernünftig einzuteilen, kostet Deutschland täglich 50 Millionen Euro! Solange wir das Schadensvolumen nicht durch wirksame Kontrollen und hohe Selbstbeteiligungen eindämmen und den Wettbewerbsdruck durch einen Kollektiv-Entschädigungstopf reduzieren, über den sich alle Versicherer bedienen und damit ihr Verlustrisiko ausschalten, und solange Anwälte, Gutachter und Richter überwiegend pauschal und nicht nach Leistung bzw. Erfolg bezahlt werden, ja sie nicht mal Erfolge vorweisen müssen vor der Mandatierung, und Juristen sich durch schlampiges Arbeiten immer mehr Arbeit auf den Pelz ziehen, ist die menschenunwürdige Behandlung Geschädigter nicht nur ein gefährlich! Was da hinter dem Rücken der Öffentlichkeit abgeht, ist ein wachsendes Frustrationspotential mit vielfältigen Negativwirkungen für unsere Gesellschaft. Nicht nur Betroffene und ihre Angehörigen, Freunde und andere, die mit ihnen im Kontakt stehen, leiden darunter, weil es auch unsere Gesellschaft finanziell und psychisch belastet und unsere Gemeinschaftstrukturen in ihren sozialen, demokratischen Grundwerten deformiert.
Selbst mit viel Fantasie können sich Menschen zivilisierter Staaten, die brav ihre Haftpflichtversicherungen bezahlen, nicht vorstellen, was in Anwaltskanzleien, Gutachterbüros und hinter den Vorhängen der deutschen Justiz alles möglich ist. Würden Massenmedien die wichtigsten Schlüsselrechte zum Durchsetzen von Rechtsansprüchen verbreiten, gäbe es sehr viel weniger Menschen, die in den Fallen der Justiz landen und nach allen Regeln juristischer Kunst von Versicherern, Anwälten, Gutachtern und Richtern über den Tisch gezogen werden. Und das hätte auch positive Auswirkungen auf alle anderen Rechtsgebiete, die ebenfalls von den selben Juristen bearbeitet werden.______
Verbrecher werden uns kaum
vor Verbrechern schützen.
- Setarkos -
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